GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Accsys Technologies

1. Allgemein

1.1 – Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Gebote und Vereinbarungen, die den Verkauf und die Lieferung von Waren durch uns an einen Käufer betreffen.

1.2 – Als “Käufer” sind in diesen Bedingungen alle natürlichen oder juristischen Personen zu bezeichnen, die als (zukünftiger) Käuferkunde oder anderweitig mit uns Verhandlungen aufnehmen und/oder mit uns einen oder mehrere Verträge über zu liefernde Waren abschließen, auch wenn mehrere natürliche oder juristische Personen gemeinsam handeln. Der Begriff “Käufer” umfasst seine Nachfolger, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten. Verweise auf “wir”, “unser” oder “uns” in diesen Bedingungen sind als Bezugnahmen auf Titan Wood B.V., mit der Geschäftsbezeichnung Accsys Technologies, auszulegen.

1.3 – Die Anwendbarkeit der vom Käufer verwendeten allgemeinen Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.  Indem er uns einen Auftrag zur Lieferung von Waren erteilt, verzichtet der Käufer auf sein Recht, sich auf die Bestimmungen seiner allgemeinen Bedingungen zu berufen, wodurch unsere allgemeinen Bedingungen auf alle von uns abgeschlossenen Verträge anwendbar sind.  Ausdrücklich ausgeschlossen sind auch alle anderen Bedingungen, die durch Handel, Gewohnheiten, Praktiken oder Handelsgepflogenheiten impliziert sind.

1.4 – Abweichungen von diesen Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit dies von uns schriftlich bestätigt wird.

1.5 – Sollte eine in einer Vereinbarung enthaltene Bestimmung rechtsunwirksam sein, haben wir das Recht, diese Bestimmung unter Berücksichtigung der Art und des Inhalts der Vereinbarung, der Art und Weise, wie ein Konsens erreicht wird, der beiderseits bekannten Interessen beider Parteien sowie der anderen relevanten Umstände durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Käufer nicht unangemessen belastet und der Bedeutung der rechtsunwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen gelten uneingeschränkt weiter.

1.6 – Im Falle von Widersprüchen zwischen den Übersetzungen des Textes dieser Bedingungen ist der englische Text maßgebend.

1.7 – Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen uns und einem Käufer und dem Text dieser Bedingungen haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.

2. Angebote

2.1 – Alle Angebote, in welcher Form auch immer vorgelegt, sind unverbindlich, es sei denn, wir haben schriftlich bestätigt, dass das Angebot verbindlich ist

2.2 – Die Zusendung eines Kostenvoranschlags und/oder (anderer) Unterlagen und/oder Muster verpflichtet uns nicht zur Annahme eines Auftrags oder zur Durchführung einer Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.3 – Alle Angebote sind für einen Zeitraum von sieben Tagen ab dem Datum des Angebots gültig.

2.4 – Wir haben das Recht, eine Bestellung abzulehnen, ohne eine Erklärung abzugeben.

3. Vereinbarung

3.1 – Jede Bestellung oder Annahme eines Angebots für den Kauf von Waren durch einen Käufer bei uns gilt als Angebot des Käufers, Waren zu den vorliegenden Bedingungen zu kaufen. Kein vom Käufer erteilter Auftrag gilt als von uns angenommen, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns ausgestellt wird oder (falls dem früher der Fall ist) wir dem Käufer die Waren liefern. Eine Auftragsbestätigung, die von den autorisierten Personen innerhalb unserer Organisation ausgestellt wird, führt zu einer verbindlichen Vereinbarung zwischen uns.

3.2 – Wir sind berechtigt, eine oder mehrere Bestellungen abzulehnen oder die Lieferung der Waren an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Die Tatsache, dass wir den Käufer in der Vergangenheit regelmäßig mit Waren beliefert haben, führt weder zu einem Dauerleistungsvertrag (duurovereenkomst), einem für eine bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrag oder einem anderen Vertrag welcher Art auch immer zwischen den Parteien, noch bedeutet dies, dass wir verpflichtet sind, (eine) neue Bestellung(en) anzunehmen.

3.3 – Wenn unsere Auftragsbestätigung fehlerhaft ist, sollten schriftliche Einwände innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung bei uns eingehen. Danach gilt die Auftragsbestätigung als korrekt.

3.4 – Mögliche zusätzliche Vereinbarungen oder Anpassungen sowie (mündliche) Vereinbarungen, Zusicherungen und/oder Versprechungen, die von unserem Personal oder in unserem Namen von unseren Verkäufern, Vertretern, Repräsentanten oder anderen verbundenen Unternehmen gemacht werden, sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit diese Vereinbarungen, Anpassungen und/oder Versprechungen von den autorisierten Personen innerhalb unserer Organisation schriftlich bestätigt werden.

3.5 – Wir haben jederzeit das Recht, die Verhandlungen mit dem Käufer abzubrechen und Angebote, die vor Abschluss eines Vertrags gemäß diesen Bedingungen gemacht wurden, zurückzuziehen, ohne dass wir für den Ersatz von Kosten, Ausgaben oder Schäden haftbar gemacht werden können.

3.6 – Wenn eine Vereinbarung gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts in Kraft getreten ist, ist der Käufer nicht berechtigt, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen.

3.7 – Der Käufer garantiert, dass die uns zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und vollständig sind. Jegliche Fehler bei der Lieferung von Waren durch uns, die die Folge unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Käufers sind, können uns nicht zugeschrieben werden. Der Käufer haftet für die Schäden, einschließlich zusätzlicher Kosten, die sich aus diesen falschen oder unvollständigen Angaben ergeben.

3.8 – Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit in angemessener Weise zu unterstützen, damit wir den Vertrag in Übereinstimmung mit unseren diesbezüglichen Verpflichtungen erfüllen können.

4. Preise

4.1 – Sofern nicht sonstwie schriftlich vereinbart, gelten unsere Preise Ex Works (Incoterms 2010) unseres Unternehmens, der tatsächlichen Produktionsstätte bzw. des Lagers (wie vom Unternehmen bestätigt), in Euro und ohne Mehrwertsteuer.   Wechselkursschwankungen gehen auf Risiko und Rechnung des Käufers

4.2 – Wir sind berechtigt, unsere Preise jederzeit bis zu 30 Tage vor der Lieferung zu erhöhen, indem wir den Käufer davon in Kenntnis setzen, wenn sich die Kosten der Waren aufgrund von Faktoren erhöhen, auf die wir keinen Einfluss haben (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten).

5. Bezahlung und Sicherheit

5.1 – Wir können dem Käufer die Waren vor, bei oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.

5.2 – Die vollständige Zahlung ist innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum fällig und hat in den Niederlanden zu erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.  Der Käufer hat kein Recht auf Aussetzung, Verrechnung, Abzug oder Zurückbehaltung.

5.3 – Wir behalten uns das Recht vor, Bedingungen anzubieten, die eine spezifische Zahlung gegen Dokumente zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der Waren spezifizieren.

5.4 – Die Zahlung gilt in dem Moment als erfolgt, in dem der fällige Betrag wertmäßig auf unserem Bankkonto eingegangen ist. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung, einschließlich der Kosten für die Stellung einer Bürgschaft, gehen zu Lasten des Käufers.

5.5 – Jede vom Käufer geleistete Zahlung wird in erster Linie zur Begleichung der fälligen Zinsen, in zweiter Linie zur Begleichung der uns entstandenen Inkassokosten und Verwaltungskosten und in dritter Linie zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen/Schulden verwendet, beginnend mit der Begleichung der am längsten fälligen Rechnung/Schuld.

5.6 – Wenn der Käufer irgendeiner Verpflichtung uns gegenüber nicht (vollständig oder rechtzeitig) nachgekommen ist, einen Zahlungsaufschub beantragt hat, für insolvent erklärt wurde oder in Liquidation getreten ist, oder wenn sein Vermögen und/oder seine Ansprüche gepfändet werden (oder irgendein Ereignis eintritt oder ein Verfahren in Bezug auf den Käufer in irgendeiner Gerichtsbarkeit, der er unterliegt, eingeleitet wird, das eine den vorgenannten Ereignissen gleichwertige Wirkung hat), sind alle Rechnungen und Forderungen sofort zahlbar. 

5.7 – In Bezug auf alle ausstehenden Beträge, die der Käufer nicht in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen bezahlt hat, ist der Käufer zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen verpflichtet. Diese Zinsen werden auf täglicher Basis ab dem genannten Zeitpunkt oder dem Fälligkeitsdatum (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags vor oder nach einem Urteil fällig. Der Käufer hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

5.8 – Unter den in Absatz 5.6. genannten Umständen haben wir auch das Recht, die (weitere) Erfüllung unserer Pflichten für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten auszusetzen und unbezahlte Waren zurückzunehmen oder den Vertrag sowie andere mögliche Vereinbarungen mit dem Käufer ganz oder teilweise für aufgelöst zu erklären, ohne Verbindlichkeit unserer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel. Während des Zeitraums dieser Aussetzung haben wir das Recht und am Ende dieses Zeitraums sind wir verpflichtet, uns entweder für die (weitere) Erfüllung unserer Verpflichtungen oder für die (teilweise) Auflösung der ausgesetzten Vereinbarung(en) zu entscheiden.

5.9 – Wir haben das Recht, sämtliche Forderungen und/oder Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob diese bereits fällig und zahlbar sind, gegen sämtliche Forderungen des Käufers aufzurechnen.  Jegliche Ausübung unserer Rechte gemäß diesem Absatz durch uns beeinträchtigt oder beschränkt nicht die anderen Rechtsmittel, die uns unter diesen Bedingungen zustehen.

5.10 – Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers ernsthafte Zweifel aufkommen lässt, haben wir das Recht, per COD  (per Nachnahme) zu liefern, wobei in diesem Fall die Lieferkosten vom Käufer zu tragen sind, oder eine (weitere) Sicherheit zu verlangen, um die Erfüllung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer zu sichern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein besitzloses Pfandrecht an Waren, die von uns anzugeben sind, und gemäß Incoterm 2010.  Wenn der Käufer nicht willens oder nicht in der Lage ist, die verlangte Sicherheit darzubringen, sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise für aufgelöst zu erklären, ohne Verbindlichkeit unserer sonstigen Rechte und ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.

6. Lieferrisiko und Lieferfrist

6.1 – Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk unseres Unternehmens, Produktionsstätte bzw. Lager zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware an den Käufer durch den (ersten) Lieferanten.  In dem Moment, in dem die Ware unser Unternehmen, unsere Produktionsstätte oder unser Lager verlässt, geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, entweder zum Zeitpunkt der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferte Ware oder deren Verpackung einen Mangel oder einen sichtbaren Schaden aufweist, oder die Ware direkt zu prüfen, nachdem er von uns darüber informiert wurde, dass die Ware zu seiner Verfügung steht. Wenn Waren auf Wunsch des Käufers eingelagert werden, liegt das Risiko von Verlust oder Beschädigung zum Zeitpunkt des Antrags beim Käufer.

6.2 – Eventuelle Mängel oder Schäden an den gelieferten Waren und/oder deren Verpackung, die zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt wurden, sind vom Käufer oder in seinem Namen auf dem Lieferschein oder der Rechnung und/oder den Transportdokumenten zu vermerken, andernfalls werden Reklamationen nicht bearbeitet.  Unsere Verwaltungsunterlagen sind in dieser Hinsicht entscheidend.

6.3 – Sofern auf unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders vereinbart, akzeptiert der Käufer Gewichte oder Mengen, die bis zu 20 % vom Vertragsgewicht oder der Vertragsmenge abweichen, und zahlt anteilig für das tatsächliche Gewicht oder die tatsächlich gelieferte Menge.  Das auf unserer Auftragsbestätigung angegebene Gewicht oder die angegebene Menge ist ein zwingender Beweis für das gelieferte Gewicht oder die gelieferte Menge.

6.4 – Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden können.  In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, in Übereinstimmung mit Absatz 5 dieser Bedingungen zu zahlen.

6.5 – Alle Verkäufe von Accoya-Holz unterliegen unseren Sortierspezifikationen, in denen die akzeptable Verkaufsqualität und die Spezifikationen von Accoya®-Holz aufgeführt sind. Unsere Einstufungsspezifikationen sind unter www.accoya.com oder auf Anfrage erhältlich.

6.6 – Die Lieferbedingungen werden nur annähernd angegeben. Die angegebenen Bedingungen sind niemals als Frist zu betrachten, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

6.7 – Wir können nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden, wenn die Lieferfrist überschritten wird.  Bei wiederholter Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.  Wenn auch diese Frist überschritten wird, hat der Käufer das Recht, den Vertrag für aufgelöst zu erklären, es sei denn, wir können aufgrund einer höheren Gewalt nicht liefern.

6.8 – Ungeachtet des Absatzes 6.6 haften wir nicht für Schäden oder Verluste, die durch verspätete Lieferung unserer Lieferanten an uns verursacht werden.

6.9 – Die berechneten Kosten für Verpackungsmaterialien sowie Paletten sind in gleicher Höhe zu erstatten, vorausgesetzt, dass diese Materialien und Paletten auf Kosten und Gefahr des Käufers in gutem Zustand und innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt des Käufers zurückgesandt werden. Für besondere Verpackungsanforderungen wird eine nicht erstattungsfähige Zusatzgebühr erhoben. Tarife und andere Bedingungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Verpackungsmaterialien werden in unser Angebot aufgenommen.

6.10 – Wenn die Lieferung aufgrund von Umständen, die dem Käufer zuzuschreiben sind, nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, dem Käufer die durch diese Verzögerung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Transport und Risiko

7.1 – Das Transportmittel, die Verpackung, die Versicherung usw. wird, wenn keine besonderen Anweisungen des Käufers vorliegen, von uns mit der gebotenen Sorgfalt bestimmt, ohne dass wir irgendeine Haftung übernehmen. Eventuelle spezifische Anweisungen des Käufers bezüglich des Transports, der Verpackung oder der Versicherung werden nur dann ausgeführt, wenn der Käufer erklärt hat, dass er alle damit verbundenen potenziellen Kosten und Risiken übernimmt.

7.2 – Der Transport der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn der Lieferer verlangt, dass Frachtbriefe, Straßenfrachtbriefe usw. die Bestimmung enthalten, dass alle Schäden und Verluste im Zusammenhang mit dem Transport auf Kosten und Gefahr des Absenders gehen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 – Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt solange bei uns, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Vertrag, der der Lieferung zugrunde lag, vollständig erfüllt hat, einschließlich möglicher Verluste und Schäden, Kosten, Zinsen und Strafen, auch wenn der Käufer eine Sicherheit beschafft hat. Bis das Eigentum auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer

(a) die Güter treuhänderisch als unser Verwahrer halten;

(b) die Waren (ohne Kosten für uns) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so lagern, dass sie leicht als unser Eigentum erkennbar bleiben;

(c) keine Kennzeichen oder Verpackungen auf oder in Verbindung mit den Gütern zerstören, verunstalten oder unkenntlich machen;

(d) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand halten, sicherstellen, dass die Waren jederzeit trocken, kühl, frostfrei und in der Originalverpackung gelagert werden, und sie in unserem Namen zum vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers versichert halten. Auf Verlangen hat uns der Käufer die Versicherungspolice vorzulegen.

8.2 – Der Käufer darf die gelieferten Waren nicht anders als im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs verarbeiten oder veräußern. 

8.3 – Wenn der Käufer mit der Zahlung einer fälligen Summe in Verzug gerät, sind wir berechtigt, alle nicht bezahlten gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Käufer ermächtigt uns, die Waren auf seine Kosten zurücksenden zu lassen.  Darüber hinaus ermächtigt der Käufer uns, sowie von uns beauftragte Vertreter, im Voraus, seine Räumlichkeiten, Lagerhäuser, Grundstücke, Fabriken, Baustellen usw. zu betreten, um uns die Wiederinbesitznahme unseres Eigentums zu ermöglichen.

9. Höhere Gewalt

9.1 – Unsere Pflicht zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ist während des Zeitraums ausgesetzt, in dem wir aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage sind, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, und zur Vermeidung von Zweifeln sind wir weder gegen diese Bedingungen verstoßen noch für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen haftbar, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.

9.2 – Gleichbedeutend mit der Unfähigkeit zur Leistung ist die Situation, in der die Leistung ernsthaft behindert wird.

9.3 – ‘Höhere Gewalt’ ist jeder Umstand, der sich unserer Kontrolle entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände: Mangel an notwendigen (Roh-)Materialien und/oder Arbeitskräften auf dem Markt, Arbeitskonflikte, Krieg, Kriegsrisiken, Bürgerkrieg, Aufruhr, Feuer, Erdbeben, Wasserschäden, Überschwemmungen, Streiks, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Im- und Exportbehinderungen, staatliche Maßnahmen, Maschinendefekte, Ausfälle bei der (rechtzeitigen) Lieferung der notwendigen (Roh-)Materialien, Wasser und/oder Energie an unser Unternehmen.

9.4 – Der höheren Gewalt gleichgestellt sind auch die unter Absatz 9.3 genannten Umstände,  die in dem Unternehmen Dritter auftreten, von denen wir (Roh-)Materialien, Dienstleistungen, Forschungsberichte, Proben, Berechnungen usw. beziehen.

9.5 – Der höheren Gewalt gleichgestellt ist auch die Situation, in der die in Absatz 9.3 genannten Umstände  im Zusammenhang mit der Lagerung oder dem Transport von Gütern auftreten, unabhängig davon, ob sie unter unserer eigenen Verwaltung durchgeführt werden oder nicht.

9.6 – Wenn infolge höherer Gewalt die Aussetzung der Erfüllung (eines Teils) des Vertrags durch uns länger als drei Monate dauert, haben beide Parteien das Recht, den (restlichen) Vertrag für aufgelöst zu erklären, indem sie die andere Partei mindestens 14 Tage vorher schriftlich davon in Kenntnis setzen. Keine der beiden Parteien ist in diesem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Eventuelle Vorauszahlungen werden unter der Voraussetzung zurückerstattet, dass der Käufer unsere Leistungen bis zum Tag der Auflösung bezahlt oder (je nach Fall) diese Leistungen entsprechend dem vereinbarten Rechnungsbetrag verrechnet werden.

10. Haftung

10.1 – Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die aus welchem Grund auch immer verursacht wurden, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die rechtsgültig nicht ausgeschlossen werden können. Dieser Haftungsausschluss gilt für direkte und indirekte Schäden oder Verluste, Handelsverluste und andere Folgeschäden und schließt jegliche derartige Haftung gegenüber Dritten ein. Im Falle einer angeblich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung trägt der Käufer die Beweislast.

10.2 – Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste, Handelsverluste und andere Folgeschäden sowie für Schäden oder Verluste, die sich aus einer Haftung gegenüber Dritten ergeben und die von unserem Personal oder anderen Personen, die von uns im Rahmen der Vertragserfüllung beschäftigt werden, verursacht werden (sofern sie nicht für diese Leistung verantwortlich sind). Dieser Ausschluss umfasst sowohl vorsätzliche Handlungen als auch grobe Fahrlässigkeit.

10.3 – Unsere Gesamthaftung ist zu jeder Zeit auf den Nettorechnungsbetrag der gelieferten Waren beschränkt.

10.4 – Wenn wir Waren von Dritten beziehen, ist unsere Gesamthaftung gegenüber dem Käufer auf den Umfang beschränkt, in dem der Dritte uns gegenüber haftet.

10.5 – Wir haften in keiner Weise für die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter infolge der Nutzung der von uns oder in unserem Namen dem Käufer zur Verfügung gestellten Informationen und Waren.

10.6 – In Bezug auf die von uns gelieferten Waren stellt uns der Käufer vollständig von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden oder Verluste frei, für die wir die Haftung ausgeschlossen haben.

10.7 – Wir legen alle rechtlichen und vertraglichen Verteidigungen fest, die wir zur Abwehr unserer eigenen Haftung gegenüber dem Käufer geltend machen können, auch für unser Personal oder andere von uns im Rahmen der Vertragserfüllung beschäftigte Personen, für deren Handlungen wir nach den geltenden Gesetzen haftbar sein könnten.

10.8 – Wir haften nicht für Mängel, Schäden oder Verluste, wenn unsere schriftlichen Anweisungen und/oder Richtlinien für die Installation oder Verwendung unseres Produkts nicht eingehalten werden.

11. Beschwerden

11.1 – Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen müssen alle Reklamationen im Zusammenhang mit Mängeln innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns eingereicht werden, ansonsten in Übereinstimmung mit dem Garantie- oder Gewährleistungszertifikat, unter dem die Waren verkauft werden.

11.2 – Reklamationen im Zusammenhang mit Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden.

11.3 – Nach Ablauf der in den Absätzen 11.1. und 11.2. genannten Fristen werden Beschwerden nicht mehr akzeptiert.

11.3 – Nach Ablauf der in den Absätzen 11.1. und 11.2. genannten Fristen werden Beschwerden nicht mehr akzeptiert.

11.4 – Die Annahme von Reklamationen im Zusammenhang mit Mängeln an gelieferten Waren erfolgt nur dann, wenn Mängel infolge von Material- und/oder Produktionsfehlern aufgetreten sind.

11.5 – Unter keinen Umständen entbindet die Einreichung einer Beschwerde durch den Käufer den Käufer von der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber.

11.6 – Gelieferte Waren können nur nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zurückgegeben werden. Der Transport und alle damit verbundenen Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

11.7 – Für die Zwecke dieses Absatzes 11 ist die Zeit von entscheidender Bedeutung.

12. Mehrere Personen

Wenn der Käufer aus mehr als einer natürlichen oder juristischen Person besteht, haften alle natürlichen und juristischen Personen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber.

13. Kürzere Verjährungsfrist

Ohne Verbindlichkeit der Bestimmungen in Absatz 11 können alle Rechtshandlungen des Käufers uns gegenüber, unabhängig davon, ob sie auf einer Vereinbarung oder dem Gesetz beruhen, innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem die Verjährungsfrist gemäß den niederländischen gesetzlichen Vorschriften begonnen hat, begonnen werden.  Nach Ablauf der einjährigen Frist ist jede Klage verjährt.

14. Vertraulichkeit und Wettbewerbsverzicht

14.1 – Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, alle Informationen, Materialien, Waren und Muster, die er von uns erhalten hat und die weder vor noch während der Dauer unserer Beziehung öffentlich zugänglich sind, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln und keinen der vorstehenden Punkte für andere Zwecke als unseren und gemäß schriftlicher Vereinbarung mit uns zu verwenden.

14.2 – Der Käufer hat bei der Verwendung der ihm zur Kenntnis gelangten Informationen die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Der Käufer hat ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht das Recht, die relevanten Informationen und Unterlagen zu vervielfältigen.

14.3 – Der Käufer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung in Bezug auf alle Informationen mit vertraulichem Charakter, wie oben in Absatz 14.1. genannt, und in Bezug auf unsere Aktivitäten. Diese Verpflichtung sowie die in den Absätzen 14.1 und 14.2 genannten Verpflichtungen gelten sowohl während der Laufzeit der Vereinbarung als auch nach deren Beendigung.

14.4 – Der Käufer und/oder seine Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Vertragsende alle Informationen, die sie von uns im Rahmen der Anweisung erhalten haben, unverzüglich an uns zurückzugeben (oder auf unser Verlangen sicher zu vernichten).

14.5 – Der Käufer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsende keine direkte oder indirekte vertragliche Beziehung, wie auch immer genannt, mit unseren Mitarbeitern einzugehen (lassen), es sei denn, wir vereinbaren schriftlich etwas anderes. Der Käufer garantiert, dass die vorgenannte Verpflichtung auch von allen juristischen Personen, mit denen er in einer Gruppe im Sinne von unter anderem Artikel 2:24 b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden ist, erfüllt wird.

15. Geistiges Eigentum

15.1 – Wir behalten uns das volle Eigentum an allen Informationen und allen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten (und das Recht auf Erhalt von Patenten, eingetragenen Geschmacksmustern, Designrechten, Urheberrechten, Marken und allen anderen geistigen Eigentumsrechten), einschließlich Änderungen oder Verbesserungen daran, in Bezug auf alles, was von uns oder von Dritten während oder vor der Vereinbarung zwischen uns geliefert und/oder entwickelt wurde oder wird. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Preislisten, Berichte, Empfehlungen, Muster, Berechnungen, Broschüren, Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen, Produktionsverfahren, Know-how, technische Informationen und alle Informationen, die durch Analyse oder Prüfung der von uns bereitgestellten Produkte, Muster oder Materialien erhalten wurden oder werden. Der Käufer ist verpflichtet, solche Daten auf unser erstes Verlangen frachtfrei zurückzusenden oder zu vernichten.

15.2 – Der Käufer darf niemals eines unserer geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte anfechten oder bestreiten, noch versuchen, eines oder mehrere dieser Rechte zu registrieren oder anderweitig versuchen, den Schutz dieser Rechte zu seinen Gunsten zu erlangen.

15.3 – Der Käufer hat alle Handlungen und Dinge vorzunehmen und alle Vereinbarungen und Dokumente zu unterzeichnen, die erforderlich sind, um diesem Absatz 15 Wirkung zu verleihen.

16. Verzicht und Abfindung

16.1 – Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das unter diesen Bedingungen oder per Gesetz vorgesehen ist, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch darf dadurch die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder eingeschränkt werden. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.

16.2 – Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit abgeändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Wenn eine solche Änderung nicht möglich ist, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung nach diesem Paragraphen berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen.

17. Einhaltung der einschlägigen Anforderungen

17.1 – Der Käufer verpflichtet sich und sorgt dafür, dass seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Steuerhinterziehung (“Anti-Bestechungsgesetze”) sowie alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf die Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel (“Anti-Sklaverei-Gesetze”) einhalten. Sie verfügen über eigene Richtlinien und Verfahren zur Förderung der Bekämpfung von Bestechung, Korruption, Steuerhinterziehung, Sklaverei und Menschenhandel und erhalten diese aufrecht, und diese Richtlinien und Verfahren gewährleisten die Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Sklaverei, und der Käufer wird sie gegebenenfalls durchsetzen. Der Käufer versichert ferner, dass ihm keine Bestechungs-, Korruptions-, Steuerhinterziehungs-, Sklaverei- oder Menschenhandelspraktiken innerhalb seines Unternehmens oder seiner Lieferkette bekannt sind.

17.2 – Wir können jede Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer sofort durch schriftliche Mitteilung an den Käufer auflösen, wenn der Käufer gegen diesen Paragraphen 17 verstößt, ohne uns gegenüber haftbar zu machen, und der Käufer ist für alle Schäden, Ansprüche oder Verluste, die uns durch den Verstoß des Käufers gegen Paragraph 17 entstehen, verantwortlich und entschädigt uns dafür.

17.3 – Wir verpflichten uns, bei der Art und Weise, wie wir unsere Geschäfte führen, mit Integrität zu handeln, und verlangen vom Käufer, dass er alle geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen er geschäftlich tätig ist, kennt, versteht und befolgt.

18. Anwendbares Recht

18.1 – Auf unser Rechtsverhältnis mit dem Käufer ist niederländisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980.

18.2 – Hinsichtlich der Auslegung internationaler Handelsklauseln gelten die “Incoterms 2010”, wie sie von der Internationalen Handelskammer in Paris (I.C.C.) zusammengestellt wurden.

19. Gerichtsbarkeit

19.1 – All disputes, arising from the legal relationship between us and the buyer, are to be submitted to the Dutch Court which has jurisdiction. If in first instance the District Court has jurisdiction, a dispute has to be submitted to the District Court in Arnhem.

19.2 – The contents of paragraph 19.1. leaves unaffected our right to either submit the dispute to the court which has jurisdiction according to the ordinary rules of jurisdiction or to submit the dispute to arbitration proceedings in accordance with the provisions of paragraph 19.3. The buyer agrees to these rights.

19.3 – In case we will submit a dispute to arbitration proceedings the dispute shall be settled in accordance with the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or three arbitrators, to be decided by us and appointed in accordance with these Rules. The place of arbitration will be Arnhem, the Netherlands. The language of arbitration will be either English or Dutch at our option.

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