Home Häufig Gestellte Fragen (FAQ) Arbeiten mit Accoya Hat Accoya die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Hat Accoya die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Accoya hat die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erhalten. Die Zulassung gilt für Schnittholz in allen Dimensionen. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Schnittholz nicht nur als Terrassendiele, sondern auch für die dazugehörige Unterkonstruktion freigegeben ist.

Das Hightech-Holz für den Außenbereich kann  bei mehrgeschossigen Bauprojekten und im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Führende Forschungseinrichtungen (KIT Karlsruhe, Universität Göttingen, MPA Stuttgart, BAM Berlin) haben umfangreiche Langzeittests mit Accoya-Schnittholz durchgeführt und statische Werte für die bauaufsichtliche Zulassung ermittelt. Diese ist nach deutschem Baurecht erforderlich, wenn Terrassen oder konstruktive Elemente über einer Höhe von 80 cm aus massivem und unverleimtem Holz bestehen sollen. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bedeutet, dass für Bauten in Massivholzbauweise die Zustimmung im Einzelfall entfällt und die für verleimte Konstruktionen deutlich vereinfacht ist.

Die bauaufsichtliche Zulassung gilt für Schnittholz in den Breiten 100 bis 250 mm mit einer Stärke von 25 bis 100 mm. Dabei kann das Holz sowohl flach- als auch hochkant verwendet werden.

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Bauaufsichtliche Zulassung

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